Inhaltsspalte
Fragen zum Gesamt-Plan-Verfahren - leichte Sprache
Was ist das Gesamt-Plan-Verfahren?
Das Gesamt-Plan-Verfahren ist:
Der ganze Vorgang im Amt.
Sie stellen einen Antrag.
Die Mitarbeiter im Amt besprechen mit Ihnen zusammen:
Was brauchen Sie für Hilfen?
Damit Sie gut am Leben teilhaben können.
Ihre Wünsche für die Teilhabe sind sehr wichtig.
Der Antrag wird bearbeitet.
Das Amt entscheidet: diese Hilfen können Sie bekommen.
Was ist ein Gesamt-Plan?
Im Gesamt-Plan stehen die Ergebnisse
vom Gesamt-Plan-Verfahren:
• Was wurde besprochen?
• Welche Hilfen brauchen Sie?
• Welche Hilfen bekommen Sie?
• Was wird geplant?
Im Gesamt-Plan steht auch:
Wer war bei den Gesprächen dabei.
Sie bekommen den Gesamt-Plan.
Dann haben Sie alle Infos über die Gespräche.
Und alle Infos über die geplanten Hilfen.
Wer ist beim Gesamt-Plan-Verfahren dabei?
Beim Gesamt-Plan-Verfahren steht der Mensch im Mittelpunkt.
Das heißt: Sie sind die wichtigste Person.
Sie können sich unterstützen lassen:
• Zum Beispiel von Angehörigen,
• Oder von Freunden,
• Oder von Nachbarn.
Sie haben einen rechtlichen Betreuer?
Dann wird der Betreuer auch eingeladen.
Wir planen gemeinsam mit Ihnen die passenden Hilfen.
Wir wollen für Sie die richtigen Hilfen finden.
Darum sind manchmal auch andere Fach-Leute dabei.
Zum Beispiel vom Gesundheits-Amt.
Oder von der Renten-Versicherung.
Alle arbeiten gut für Sie zusammen.
Was ist das Teilhabe-Plan-Verfahren?
Wir arbeiten mit anderen Ämtern zusammen.
Sie müssen nicht mehr bei mehreren Ämtern Anträge stellen.
Für die Hilfen zur Teilhabe.
Wir planen alles zusammen.
Das nennt sich Teilhabe-Plan-Verfahren.
Wann gibt es eine Gesamt-Plan-Konferenz?
Eine Konferenz ist:
Eine Besprechung von Fach-Leuten aus verschiedenen Ämtern.
Der Teilhabe-Fach-Dienst kann sagen:
Wir brauchen so eine Besprechung.
Wichtig: Sie müssen damit einverstanden sein.
Bei der Besprechung reden die Fach-Leute mit Ihnen zusammen darüber:
• Welche Hilfen brauchen Sie?
• Welche Hilfen können Sie bekommen?
Das Ergebnis wird im Gesamt-Plan aufgeschrieben.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-2063