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Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und ihre Selbstbestimmung zu stärken.
Das Gesetz wurde nach Beschluss in Bundestag und Bundesrat am 29. Dezember 2016 veröffentlicht. Mit ihm soll das deutsche Recht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.
Das Gesetz ist nun von den Bundesländern umzusetzen und mit den zuständigen Akteuren vor Ort auszugestalten.
Rundschreiben - Umgang mit Corona in der Eingliederungshilfe
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation finden Sie hier das Rundschreiben „Umgang mit Covid-19 im Rahmen der Eingliederungshilfe II“.
Das Rundschreiben soll aufgrund der aufgetretenen Pandemie durch den Corona-Virus Covid-19 zu Fragestellungen im Rahmen des Verfahrens- und des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe Regelungen treffen. Diese sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Pandemie möglichst stark verzögert wird und gleichzeitig dringend erforderliche Leistungen weiterhin aufrechterhalten werden.
Rundschreiben Soz Nr. 15/2020 – Umgang mit Covid-19 im Rahmen der Eingliederungshilfe II
Infoletter
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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