Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“

Pressemitteilung vom 16.01.2026

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den Beschluss zur Änderung und Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans V-67 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gefasst. Der Geltungsbereich in unmittelbarer Nähe zum S+U-Bahnhof Warschauer Straße wird in die vorhabenbezogenen Bebauungspläne V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“ und V-67b VE „Rudolfstraße 19“ aufgeteilt.

Beschlossen wurde zudem die Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“. Dieser umfasst die Grundstücke Rudolfstraße 17-18 und Ehrenbergstraße 15 sowie die nördlich angrenzenden Flächen der Deutschen Bahn AG, die Flächen der Ehrenbergstraße im Osten und der Rudolfstraße im Süden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verfolgt mit der Neueinleitung das Ziel, den dringend benötigten Wohnungsbau in allen Teilen der Stadt zu ermöglichen.

Um eine städtebaulich einheitliche Bebauung sicherzustellen, wurde im Rahmen eines zweistufigen Werkstattverfahrens ein gemeinsames städtebauliches Konzept entwickelt.

Auf dem Grundstück Rudolfstraße 17-18 soll ein 167 m hoher Wohnturm und ein Sockelgebäude mit 30 % sozial geförderten Wohnungen nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung entstehen. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für insgesamt ca. 1.000 neue Wohnungen.
Damit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Berlin. Es sind verschiedene Wohnformen geplant, darunter Studierenden- und Seniorenwohnungen. Ergänzend sollen gewerbliche, kulturelle und soziale Einrichtungen entstehen, die das Quartier bereichern und zur positiven Nachbarschaftsentwicklung im Kiez beitragen und städtebauliche Missstände im Bereich des U-Bahnhofs Warschauer Straße beheben.

Die Öffentlichkeit hat bis zum 6. Februar 2026 die Möglichkeit sich online über die Ziele und Auswirkungen der Planung unter Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke Rudolfstraße 18 / 19 – meinBerlin zu informieren und zu äußern. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein.

Zusätzlich werden die Unterlagen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Str. 6, 10707 Berlin nach telefonischer Vereinbarung (030 90173 4213) oder per E-Mail V-67@senstadt.berlin.de zur Einsicht und Erörterung bis zum 6. Februar 2026 bereitgestellt.