Pflege-Wohngemeinschaften bilden einen wichtigen Baustein für die pflegerische Versorgungsstruktur im Land Berlin. Seit der Novelle des Berliner Wohnteilhabegesetzes (WTG) im Jahr 2021 wird zwischen selbstverantworteten und anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften unterschieden. Die große Mehrheit aller Pflege-Wohngemeinschaften ist anbieterverantwortet.
Bei anbieterverantworten Wohngemeinschaften besteht seitens des Gesetzgebers eine größere Verantwortung für den Schutz der versorgten Menschen, da in dieser Wohnform ein höheres Risiko hinsichtlich der Abhängigkeit vom Leistungsanbieter besteht. Um dem zu begegnen, legt das WTG für Pflege-Wohngemeinschaften großen Wert auf Transparenz, Mitwirkung und Sozialraumintegration.
Mit dem Einsatz von Vertrauenspersonen in anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften werden die WTG-Forderungen nach Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und nach Öffnung in das Gemeinwesen erfüllt. Durch ihr Tätigwerden tragen sie unmittelbar ein Stück Sozialraum in die WG hinein. Sie hören zu und setzen sich für die Teilhabewünsche der pflegebedürftigen Menschen ein. Dabei sind die Rechte und Pflichten aller in der WG tätigen Akteure zu berücksichtigen.