- mobilitätsbeeinträchtigten älteren Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen,
- ihre Mobilität zu erhalten bzw. zu fördern und
- sie an andere Versorgungs- und Beratungsangebote (insbesondere ambulante Pflegedienste und Berliner Pflegestützpunkte) heranzuführen.
Auf diese Weise soll der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützt und die Inanspruchnahme vollstationärer Pflege und Krankenhäuser soweit wie möglich hinausgezögert werden. Die Mobilitätshilfedienste werden von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung mit Landesmitteln gefördert.