Am 02.08.2021 hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) den Beschluss gefasst, pflegebedürftigen Personen eine Auffrischungsimpfung anzubieten, dieser Beschluss wurde am 09.08.2021 ergänzt.
Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz
Die Auffrischungsimpfungen, auch Drittimpfung genannt, werden seit September 2021 angeboten.
Impfung in Pflegeeinrichtungen
Erforderliche Auffrischungsimpfungen bei einzelnen Bewohnenden werden in den Pflegeeinrichtungen in erster Linie von den Hausärzten und Hausärztinnen vorgenommen. Wenn eine größere Gruppe Bewohnender geimpft werden soll, kommt auch der Einsatz eines mobilen Impfteams in Frage. Den Einsatz koordiniert im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die DRK Sozialwerk Berlin gGmbH (DRK SWB) Mobile Impfteams (MIT). Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen können die Mobilen Impfteams unter der MIT-Dispositions-Adresse mit-disposition@drk-swb.de anfordern.
Impfung pflegebedürftiger Personen im Allgemeinen
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) gibt auf ihrer Webseite Hinweise und Kontaktmöglichkeiten zur Auffrischimpfung pflegebedürftiger Personen bereit. Erforderlichenfalls kommen auch Hausbesuche in Frage: