Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz). Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern.
Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen.
Pflegebedingte Leistungen für den ambulanten Versorgungsbereich sind auf maximal 50 Euro pro Monat begrenzt (für DiPA und ergänzende Unterstützungsleistung bei deren Nutzung).
Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.