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Vielfalt in der Verwaltung

Bild: LADS
Berlin wirbt mit dem Slogan „sei international, sei vielfältig, sei Berlin.“ Doch wie kann die Berliner Verwaltung auf gelungene Art und Weise mit dieser gewünschten und viel zitierten Vielfalt umgehen? Grundsätzlich ist sie diesbezüglich an eine Reihe gesetzlicher Vorgaben gebunden, denn das Recht auf Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung ist unter anderem in der Verfassung von Berlin verankert. Was bedeuten diese gesetzlichen Vorgaben konkret für das Verwaltungshandeln? Um dieser Frage nachzugehen, sind insbesondere die folgenden drei Handlungsfelder von Verwaltungen von Interesse:
- Verwaltung in der Rolle als Arbeitgeberin
- Verwaltung in der Rolle als zentrale Dienstleisterin für die Bevölkerung
- Verwaltung als Auftraggeberin
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung
telefonische Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag: 09:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 – 14:00 Uhr
- Tel.:
- (030) 90133460
Nahverkehr
- Bus
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0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg
- 104
- M46
- N42
- N7X
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0.2km
Berlin, Rathaus Schöneberg