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Jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft kann in Berlin nach § 13 des Berliner Schulgesetzes Religionsunterricht erteilen. Sie muss dazu einen Antrag bei der für das Schulwesen zuständigen Verwaltung stellen. Diese prüft den Antrag, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der vorgesehenen Lehrkräfte.
Folgende Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bieten in Berlin Religions- bzw. Lebenskundeunterricht an (Stand August 2016). Falls Sie weitere Fragen zum Unterricht haben oder Ihr Kind anmelden möchten, bitten wir Sie, sich direkt mit den jeweiligen Anbietern in Verbindung zu setzen: