Zweijährige Basisförderung für Gruppen, Einzelkünstlerinnen und –künstler

Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von privatrechtlich organisierten Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste ohne eigenen Präsentations-/Produktionsort mit Arbeitsschwerpunkt in Berlin.

Voraussetzungen

Die zweijährige Basisförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden,

  • deren Tätigkeit bereits künstlerische Eigenart gezeigt hat,
  • die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,
  • die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
  • erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich.

Umfang der Förderung

Eine Basisförderung wird für den Zeitraum von 2 Jahren gewährt. Beantragt werden können produktionsgebundene Personal-und Sachkosten sowie Aufführungskosten. Des Weiteren können Zuschüsse für die allgemeinen Ausgaben beantragt werden, die für die Entwicklung und Sicherung der künstlerischen Arbeit notwendig sind, aber nicht den einzelnen Produktionen zugeordnet werden können.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Basisförderung wird in der Regel im Dezember für die übernächsten zwei Jahre ausgeschrieben. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 31. Januars des Kalenderjahres, das dem Jahr vorausgeht, mit dem die Förderung beginnen soll.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung bitte unbedingt die weiteren Hinweise in den aktuellen Informationsblättern. Bitte nutzen Sie auch den Musterfinanzierungsplan und passen diesen Ihrem Antrag entsprechend an.

  • Informationsblatt Zweijährige Basisförderung 2024-2025

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 20. Dezember 2022

  • Musterfinanzierungsplan Zweijährige Basisförderung

    XLSX-Dokument (36.0 kB) - Stand: 20. Dezember 2022

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Zugang zum Online-Antragsverfahren