Fördermittel zur Sicherung von Räumen für gemeinwohlorientierte Angebote von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt für das zweite Halbjahr 2025 Fördermittel zur Sicherung von Räumen von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin zur Aufrechterhaltung ihrer gemeinwohlorientierten Angebote bereit.

Bewerbungsverfahren

Zielgruppe

Förderberechtigt sind vorrangig kleinere religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, die ihren Sitz in Berlin haben, keine feststehend jährlich wiederkehrenden staatlichen Zuwendungen (bspw. im Rahmen von Staatsverträgen) erhalten und entsprechende gemeinwohlorientierte Angebote, wie bspw. Hilfs-, Beratungs- und Begegnungsangebote sowohl für die Mitgliedschaft als auch die Nachbarschaft, seit mind. 12 Monaten vorhalten.

Förderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt dazu Fördermittel für Netto-Kaltmieten für das zweite Halbjahr 2025 zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung beträgt voraussichtlich 50 % der Netto-Kaltmiete. Die konkrete Fördersumme ergibt sich einerseits aus der Anzahl der bis zum 31. Mai 2025 eingegangenen förderfähigen Anträge und hängt anderseits von Quantität und Qualität der Angebote ab.

Antragstellung

Die Antragstellenden werden auf ihre Antragsberechtigung geprüft. Antragstellende haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben dem Nachweis eines Mietverhältnisses ebenso die Vorhaltung entsprechender gemeinwohlorientierter Tätigkeiten belegt. Die konkreten Angebote sind im Rahmen der Antragsstellung zu beschreiben.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Ausgeschlossen sind Doppelförderungen. Gefördert werden ausschließlich Mietausgaben.

Nähere Informationen sowie die konkreten Fördervoraussetzungen finden Sie in den Förderkriterien.

Der Bewilligungszeitraum für die eingereichten Anträge beginnt frühestens ab 01.07.2025, bzw. dem bewilligten Förderzeitpunkt, und endet spätestens am 31.12.2025.

Bewerbungen richten Sie zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de.

Die Abgabefrist ist der 31.05.2025.

Hinweis für Anträge der ersten Frist

Anträge, die bis zum 31.05.2025 eingereicht wurden, können frühestens zum 01.07.2025 bzw. dem bewilligten Förderzeitpunkt gefördert werden.

  • Förderkriterien 2025

    Interessierte und Antragstellende können nachstehend die Förderkriterien und Unterlagen zur Antragstellung herunterladen.

    DOCX-Dokument (58.2 kB) - Stand: Stand: 10.04.2025

  • Vordruck Antrag

    DOCX-Dokument (74.2 kB) - Stand: Stand: 10.04.2025

  • Vordruck Verwendungsnachweis

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bereits während der Antragstellung. Nach Antragsbewilligung ist für die Erstellung des Verwendungsnachweises das Verwendungsnachweisformular zu nutzen.

    DOCX-Dokument (53.3 kB) - Stand: Stand: 10.04.2025

Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Frau Anna Wiese