
Oberste Denkmalschutzbehörde
Die oberste Denkmalschutzbehörde ist die ministerielle Ebene der Denkmalschutzbehörden und bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelt. Oberste Denkmalschutzbehörde
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Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie auf berlin.de/ukraine
Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland gehören Denkmalschutz und Denkmalpflege zu den originären Aufgaben der Länder, die diesen Bereich entsprechend den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen inhaltlich und administrativ bestimmen. Daher sind die Gesetzgebung, die Organisationsformen und der Aufbau der Behörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Denkmalschutz und Denkmalpflege der Berliner Denkmale sind im Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln geregelt.
Im Land Berlin gibt es den zweistufigen Aufbau der Verwaltung: Das jeweilige Bezirksamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde bzw. die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg sowie die Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Die Oberste Denkmalschutzbehörde (OD) ist bei der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelt. Das Landesdenkmalamt (LDA) ist die der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nachgeordnete Denkmalfachbehörde.
Die oberste Denkmalschutzbehörde ist die ministerielle Ebene der Denkmalschutzbehörden und bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelt. Oberste Denkmalschutzbehörde
Gemäß dem Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24.04.1995 nimmt das Landesdenkmalamt unter der Leitung des Landeskonservators Dr. Christoph Rauhut bezirksübergreifend denkmalpflegerische Fachaufgaben in Berlin wahr. Landesdenkmalamt
Ein vom Berliner Senat eingesetztes Beratungsgremium mit 12 Mitgliedern, das dem für Denkmalschutz zuständigen Senator zur Seite steht. Das Gremium besteht aus Vertretern der Fachgebiete der Denkmalpflege, der Geschichte und der Architektur sowie paritätisch aus Bürgern und Institutionen Berlins Landesdenkmalrat
Bild: JULA - Fotolia.com
Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den zwölf Berliner Bezirken angesiedelt und für alle Ordnungsaufgaben nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz zuständig. Untere Denkmalschutzbehörden
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.
Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln (§ 1 – Aufgaben)