Senat beschließt finanzielle Zuschüsse für Soloselbstständige und Kleinunternehmen

Pressemitteilung vom 19.03.2020

Der Senat hat sich heute in einer außerordentlichen Sitzung auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler verständigt. Die von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz und Kultursenator Dr. Klaus Lederer gemeinsam eingebrachte Vorlage zur Soforthilfe II sieht ein Landesprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für das laufende Jahr vor.
Das Programm ergänzt die Soforthilfe I, die auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten zielt. Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können.

Abhängig vom Volumen der vorrangig einzusetzenden Bundesförderung kann die Soforthilfe II perspektivisch auf 300 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Gesamthaushalt. Die Soforthilfsprogramme I und II erreichen ein Gesamtvolumen von 600 Mio. Euro, beginnen unmittelbar und werden gestuft rasch die Gesamthöhe erreichen. Damit trägt das Land dazu bei, die negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf einzelne Unternehmen und Personen abzufedern und damit die Schäden für die Gesamtwirtschaft zu begrenzen. Die Wirtschafsinfrastruktur soll insgesamt stabilisiert und damit Arbeitsplätze gesichert werden.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Wir stehen bereit, wenn die Berlinerinnen und Berliner in dieser schwierigen Zeit existenzielle Hilfe brauchen. Mit unserem Soforthilfeprogramm wollen wir Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit Liquiditätsproblemen schnell und unbürokratisch unterstützen. Wir setzen alles daran, dass die Berlinerinnen und Berliner gut durch die Krise kommen. Ich möchte ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Verwaltungen und der IBB für diesen Kraftakt danken.”

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Das Land Berlin stellt kurzfristig umfassende Haushaltsmittel bereit, um für Selbstständige und Kleinunternehmen, die von der Corona-Krise existenziell betroffen sind, die schlimmsten Härten abzumildern. Die Soforthilfen ergänzen die von Seiten des Bundes bereitgestellten Mittel und machen deutlich: Alle Ebenen arbeiten eng abgestimmt miteinander, um die benötigte Hilfe schnell und effektiv bereitzustellen.“

Kultursenator Dr. Klaus Lederer: „Berlin ist lebendig und großartig nicht ohne das Engagement seiner Kulturschaffenden in allen Sparten. Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Absage zahlloser Kulturveranstaltungen und Schließung von Veranstaltungsstätten bedroht viele von ihnen existenziell. Mit dem Soforthilfeprogramm geht Berlin einen wichtigen weiteren Schritt, um den kleinen und Kleinstunternehmen des privaten Kulturbetriebes, den freiberuflichen und soloselbständigen Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen, den Honorarkräften, kleinen Kunstvereinen und Selbständigen im Veranstaltungsbetrieb Soforthilfe zu leisten.“

Damit die Mittel so effizient und zielgruppengerecht wie möglich eingesetzt werden, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist;
Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden;
Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche;
Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monaten für Mehrpersonenbetriebe.
Die Umsetzung des Programms soll haushaltsmäßig über den Einzelplan der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erfolgen. Die IBB wird das Programm umsetzen. Die Freigabe der Mittel wird in der kommenden Woche mit dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses abgestimmt. Eine Überprüfung des Programms ist nach vier Wochen vorgesehen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Es wird dringend gebeten, noch keine Förderanträge zu schicken. Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden zeitnah auf der Website der IBB veröffentlicht.