70. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention

Pressemitteilung vom 04.11.2020

Heute, am 4. November 2020, begehen wir den 70. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Durch die EMRK, die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet wurde und am 3. September 1953 in Kraft getreten ist, wurde erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen.

Auch nach 70 Jahren EMRK verdeutlichen die derzeitigen Herausforderungen, wie insbesondere die Corona-Pandemie, die Situation der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten und der Flüchtlingsschutz, ihre weiterhin unverzichtbare Bedeutung.

Die Grundrechte sind gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts. Während bereits alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien der EMRK sind, ist die EU selbst noch nicht der EMRK beigetreten. Im Rahmen einer neuen Verhandlungsrunde Ende September 2020 wurden die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und EMRK-Vertragsparteien nun formal wiederaufgenommen.

Anlässlich des 70. Jahrestages der Unterzeichnung der EMRK und der Wiederaufnahme der Verhandlungen erklärt der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und den EMRK-Vertragsparteien nun endlich fortgesetzt werden. Besonders in diesen Zeiten, wo eine Stärkung der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft wichtiger ist denn je, sollte die EU das Beitrittsziel mit Nachdruck verfolgen. Deutschland, das von November 2020 bis Mai 2021 den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates übernimmt und zugleich noch bis zum Ende des Jahres die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union innehat, muss diese Gelegenheit nutzen und zu einem deutlichen Verhandlungsfortschritt beitragen. Mit Blick auf die zunehmenden politischen Entwicklungen, die die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz unserer gemeinsamen Grundwerte und der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten und in der EU bedrohen, muss der EMRK-Beitritt mit besonderer Priorität verfolgt werden.“