Berliner Richterinnen werden Bundesrichterinnen am Bundesverwaltungsgericht

Pressemitteilung vom 26.03.2021

Der Bundesrichterwahlausschuss hat gestern zwei Berlinerinnen zu Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht gewählt. Dr. Stephanie Gamp und Gabriela Bähr sind derzeit Vorsitzende Richterinnen des Verwaltungsgerichts Berlin.

Dazu Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Das Bundesverwaltungsgericht erhält zwei exzellente Richterinnen aus der Hauptstadt. Ich gratuliere Dr. Stephanie Gamp und Gabriela Bähr ganz herzlich. Ich freue mich außerordentlich, dass der Bundesrichterwahlausschuss gleich zwei Berliner Richterinnen auf einmal gewählt hat. Mein Glückwunsch den beiden Kolleginnen.“

Gabriela Bähr war zunächst Richterin am Verwaltungsgericht Berlin. Es folgte unter andrem eine Abordnung an das Bundesverwaltungsgericht. Im Jahr 2009 wurde sie dann zur Richterin am Kammergericht ernannt. Zuletzt war Gabriela Bähr Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Berlin.

Dr. Stephanie Gamp wurde zunächst zur Richterin am Verwaltungsgericht Berlin ernannt. Es folgte eine Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Später wurde sie zur Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht in Berlin ernannt. Zuletzt war Frau Dr. Gamp an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung abgeordnet.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.