Neue Kampagne für Nachwuchs in der Justiz gestartet

Pressemitteilung vom 26.02.2021

Mit einer neuen Kampagne wirbt die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gemeinsam mit dem Kammergericht um Nachwuchs für die Berliner Justiz. Angesprochen werden Nachwuchskräfte im nichtrichterlichen Dienst: Also Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Justizhauptwachtmeisterinnen und -hauptwachtmeister sowie Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte. Unter dem Motto „Team der Gerechten“ wird für eine Ausbildung in der Berliner Justiz und ein duales Studium geworben.

Hierzu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Die Kolleginnen und Kollegen sind das Rückgrat der Berliner Justiz. Das gilt gerade für den nichtrichterlichen Dienst. Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Justizhauptwachtmeisterinnen und -hauptwachtmeister oder Justizsekretärinnen und Justizsekretären funktioniert unsere Justiz nicht. Daher brauchen wir gut ausgebildetes und ausreichend Personal. Ich bin froh, dass wir in den vergangenen Jahren deutlich mehr geworden sind. Damit das auch in Zukunft so bleibt, starten wir nun die neue Kampagne für den Nachwuchs in der Justiz.“

Die Kampagne ist auf Großflächenplakaten, City-Light-Säulen und in der U-Bahn im gesamten Stadtgebiet zu sehen. Auch auf digitalen Werbe-Säulen in Schulen wird die Aktion zu sehen sein. Im Internet wird in den sozialen Medien um neue Kolleginnen und Kollegen geworben. Die Kampagne wirbt auch mit einem Motiv in türkischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Kampagne Team der Gerechten

Hintergrund:
Im vergangenen Jahr sowie im Jahr 2019 haben in Berlin im nichtrichterlichen Dienst rund 250 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung begonnen. Mehr als 200 Nachwuchskräfte haben ihre Ausbildung jeweils in 2019 und auch 2020 abgeschlossen. Die Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt (auch Justizsekretärin und Justizsekretär genannt) dauert zwei Jahre. Die Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin und zum Justizhauptwachtmeister dauert sechs Monate. Das duale Studium zur Rechtspflegerin und zum Rechtspfleger kann in 3 Jahren absolviert werden.