Konversionstherapien verbieten – Berlin startet gemeinsam mit Hessen eine Bundesratsinitiative

Pressemitteilung vom 26.03.2019

Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, beschlossen, sich gemeinsam mit dem Land Hessen für ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien im Bundesrat einzusetzen.

Dr. Dirk Behrendt: „Es gibt immer noch Personen und Organisationen, die der Überzeugung sind und diese verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien heilbare Erkrankungen oder psychische Störungen. Das kann vor allem bei jungen Menschen in der Phase ihrer Identitätsfindung zur Ablehnung der eigenen sexuellen Identität führen und schwerwiegende psychische Belastungen nach sich ziehen. Es ist die Aufgabe des Staates, junge Menschen vor Therapien oder anderen Behandlungsformen zu schützen, die ihr verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht verletzen. Hier kommt dem Staat ein Schutzauftrag zu.“

Sogenannte Konversionstherapien haben nicht nur Auswirkungen auf die seelische Gesundheit der Betroffenen, sondern tragen mit dazu bei, dass Diskriminierung sowie die Abwertung und Stigmatisierung homo- und bisexueller Menschen verstärkt wird.

Neben dem Verbot von sogenannten Konversionstherapien fordert der Entschließungsantrag die Bundesregierung dazu auf, verstärkt Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung zu betreiben und verschiedene Maßnahmen einzuleiten, die gerade Minderjährige in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen.

Die Bundesratsinitiative zum Verbot von sog. Konversionstherapien stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI-Politik bei der Stärkung der Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt dar.

Zum Hintergrund:
Der Weltärztebund (WMA) verurteilte bereits 2013 „Konversionstherapien“ in seinem „Statement on Natural Variations of Human Sexuality“ als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser auf die Gesundheit.