"Anti-Abschiebe-Industrie" greift rechtsstaatliche Grundsätze an

Pressemitteilung vom 15.01.2019

“Anti-Abschiebe-Industrie” ist Unwort des Jahres 2018. Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:

„Das ist eine starke Entscheidung für das Unwort des Jahres. Der Begriff der “Anti-Abschiebe-Industrie” greift die Grundsätze unserer Rechtsstaatlichkeit an, nämlich den Schutz vor Willkür und das Recht, sich vor Gericht gegen den Staat zu wehren. Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz findet sich in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz.“