Generalstaatsanwalt Rother erhält Ruhestandsurkunde

Pressemitteilung vom 27.02.2018

Zum Monatsende scheidet der langjährige Berliner Generalstaatsanwalt, Ralf Rother, aus dem Amt. Dazu erklärt Dr. Dirk Behrendt:

„Seit mehr als einem Jahrzehnt hat sich Herr Rother als Generalstaatsanwalt um die Sicherheit der Hauptstadt verdient gemacht. Dafür gebührt ihm nicht nur mein persönlicher Dank, sondern auch der Dank der Berlinerinnen und Berliner. Ich bin Herrn Rother auch dafür dankbar, dass er seinen Ruhestand zweimal aufgeschoben hat, um eine reibungslose Übergabe an seine Nachfolgerin zu ermöglichen. Ich wünsche ihm im Ruhestand die Erholung, die er sich als Chef der Berliner Strafverfolgungsbehörden in der Vergangenheit nur selten gegönnt hat.“

Ralf Rother ist seit 1. Januar 2006 Berlins Generalstaatsanwalt. Rother kann auf eine erfolgreiche Laufbahn in der Berliner Justiz zurückblicken. Der gebürtige Berliner trat 1979 in die Berliner Justiz ein und war dort zunächst als Staatsanwalt und Richter tätig, bevor er 1990 zum Oberstaatsanwalt und im Jahr 2001 zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Ralf Rother wurde 1951 geboren.