Justiz braucht eine einheitliche Antisemitismus-Definition

Pressemitteilung vom 20.09.2017

Senator Dr. Dirk Behrendt begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung zur Annahme der international vereinbarten „Arbeitsdefinition Antisemitismus“:

„Dieser Beschluss der Bundesregierung war seit Jahren überfällig. Eine konsequente Bekämpfung des Antisemitismus benötigt bundesweit einheitliche Standards für die Einstufung antisemitischer Straftaten und Täter. Die Arbeitsdefinition ist leicht verständlich und die Erfahrungen anderer Länder zeigt ihre Tauglichkeit für die Praxis. Zudem stellt die Arbeitsdefinition den Antisemitismus in seiner Vielschichtigkeit dar. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Arbeitsdefinition schnell den Weg in die Berliner Justiz findet.“

Die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ finden Sie hier.