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Sportförderung

Der Sport ist auf die konsequente Förderung durch Bund, Länder und Kommunen angewiesen, wenn er seine vielen positiven Effekte und Funktionen aufrecht erhalten soll. Vorrangiges Anliegen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist es deshalb, den Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und zu stärken.
Deshalb ist die Sportförderung als Aufgabe des Staates gesetztlich anerkannt, wobei große Teile der Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe unter dem Dach des Landessportbundes von Sportvereinen bzw. -verbänden übernommen werden. Das Zusammenwirken von Staat und Sportorganisationen wird dabei durch das Prinzip der Autonomie des Sports bestimmt.
Sportlich leben und Sport erleben in Berlin
Die Dynamik des gesellschaftlichen Wandels hat auch die Welt des Sports verändert. Heute findet Sport nicht mehr nur in Vereinen statt, genauso wenig sind Sportplatz und Sporthalle die einzigen Orte des Sporttreibens. Viele Menschen, auch diejenigen, die die Arbeit der Sportvereine schätzen, nutzen nicht nur öffentliche Sportanlagen, sondern in starkem Maße auch private Sportstudios und alle Möglichkeiten, die eine grüne Metropole wie Berlin bietet: Parks und Gärten, Wald und Feld, Straßen und Plätze sowie die zahlreich vorhandenen Gewässer. Ein aktives Sportverhalten, aber auch das Erleben großer internationaler Sportevents gehört für viele Berlinerinnen und Berliner zum Alltag. Die Basis für eine positive Entwicklung des Sports ist es deshalb, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für ein möglichst vielfältiges Angebot zu schaffen. Damit fördert das Land Berlin sowohl den Breiten- und Freizeitsport als auch den Spitzensport mit seinen großen Sportevents.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IV – Sport
Veröffentlichungen, Formulare, Rechtsvorschriften
Auf unserer Serviceseite finden Sie Hinweise und Anträge zum Thema Sportförderung.
Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN
Die aktuelle Fassung der Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und
Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen vom 23.06.2020 finden Sie hier