Zur angemessenen Bewältigung von Katastrophen oder Großschadenslagen reichen die Kräfte und Mittel der Gefahrenabwehrbehörden regelmäßig nicht aus. Sie bedürfen deshalb der Unterstützung durch Dritte, insbesondere der die anerkannten privaten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe sowie Malteser Hilfsdienst.
Die Anforderung der Einheiten und Einrichtungen erfolgt über die Berliner Feuerwehr, wodurch die Koordinierung im Einzelfall sichergestellt wird. Durch diese Regelung ist gewährleistet, dass ein Überblick über die schon im Einsatz befindlichen bzw. die noch zur Verfügung stehenden Kräfte besteht.
Wenn im Katastrophenfall oder in der Großschadenslage die im Land Berlin verfügbaren Kräfte und Mittel nicht ausreichen, bedarf es weiterer Unterstützung. Das Land Berlin kann zur Hilfe bei Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen im Wege der Amtshilfe Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen des Bundes oder anderer Bundesländer, das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Bundeswehr zur Hilfe anfordern.