„Über jeden Zweifel erhaben sein“
Pressemitteilung vom 05.08.2020
Konzept zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen vorgestellt
Die Sicherheitsbehörden genießen in der Bevölkerung in Deutschland ein hohes Ansehen. Dies gilt vor allem für die Polizei: Zu keiner anderen Institution haben die Menschen ein größeres Vertrauen. Sie repräsentiert in besonderer Weise den Rechtsstaat und hat das Gewaltmonopol inne, wodurch ihr eine herausragende Verantwortung zukommt. Für die Polizei besteht, genauso wie für alle anderen Sicherheitsbehörden, daher die Verpflichtung, etwaigen extremistischen Tendenzen in den eigenen Reihen entschlossen zu begegnen und deren Entstehung und Entwicklung wirkungsvoll vorzubeugen.
In der Verantwortung von Innenstaatssekretär Torsten Akmann hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein insgesamt elf Maßnahmen umfassendes Konzept erarbeitet, das ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Aus- und Fortbildung, den Ausbau und die konsequente Nutzung struktureller Früherkennungssysteme sowie die entschlossene Ahndung disziplinarrechtlicher Verletzungen der Verfassungstreuepflicht legt.
Es soll zunächst innerhalb der Polizei Berlin, später dann sukzessive in anderen Geschäftsbereichen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport umgesetzt werden.
Die Konzeption greift den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 06. Dezember 2019 auf, wonach die Länder eigene Maßnahmen und Bekämpfungsansätze entwickeln können, um etwaigen extremistischen Tendenzen im öffentlichen Dienst zu begegnen und deren Entstehung vorzubeugen.
Zur Vorstellung des „Konzepts zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen“ sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel: „Gerade weil die Polizei so hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt, müssen wir entschlossen gegen jeden einzelnen Fall von Extremismus vorgehen. Die Polizei muss über jeden Zweifel erhaben sein. Unser Konzept dient deshalb auch dem Schutz all der rechtschaffenen Polizistinnen und Polizisten, die mit ihrem Eid auf die Verfassung ein klares Bekenntnis für unsere Demokratie abgegeben haben.“
„Das Bekenntnis für unsere Demokratie ist alles andere als lediglich ein Lippenbekenntnis. Meine Kolleginnen und Kollegen stehen mit beiden Füßen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Bei all den Belastungen des polizeilichen Alltags, all dem Leid, der Kriminalität, der Gewalt, die sie erfahren, liegt es mit in meiner Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verfassungstreue unumstößlich bleibt. Es geht mir darum, die integre und wehrhafte Haltung gegenüber extremistischen Ideologien aufrechtzuerhalten, sie noch weiter zu stärken, meine Kolleginnen und Kollegen zu immunisieren“, sagte Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik.
Das Konzept umfasst 11 unterschiedliche Maßnahmen:
1. Erweiterung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bereitet für das Gesetzgebungsverfahren Rechtsgrundlagen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern sowohl vor einer Einstellung bei der Polizei Berlin als auch in regelmäßigen Abständen während des dienstlichen Werdegangs vor.
2. Disziplinarrecht
Zur Vereinheitlichung disziplinarrechtlicher Maßnahmen sollen disziplinarwürdige Sachverhalte mithilfe von Farbkategorien klassifiziert werden. Die Klassifizierung entbindet nicht von einer Einzelfallprüfung. Anhand der fünf Kategorien
- Rot (Gesicherte Erkenntnis)
- Orange (Hinreichender Verdacht fehlender Verfassungstreue)
- Gelb (Tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht)
- Grün (Vermutung begründet keinen Verdacht)
- Blau (keinerlei Anhaltspunkte)
lassen sich damit sowohl mögliche Verletzungen der Verfassungstreuepflicht, als auch Verletzungen der Wohlverhaltenspflicht standardisiert einstufen und bearbeiten.
Insbesondere bei Vorliegen der Kategorien „Rot“ und „Orange“ soll eine Entlassung der betreffenden Dienstkraft erfolgen.
3. Beratung durch den Berliner Verfassungsschutz
Sofern bei einer Dienststelle tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass Dienstkräfte Bestrebungen unternehmen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind die entsprechenden Informationen unter Wahrung von § 45 Abs. 1 GGO I auch der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mitzuteilen.
4. Extremismusbeauftragte/r bei der Polizei Berlin
Die/der Extremismusbeauftragte soll die bereits bestehenden Handlungsoptionen ergänzen und bündeln. Er oder sie ist Ansprechpartner/in für die Behördenleitung, Führungskräfte sowie Mitarbeitende. Er/sie sorgt für die Vernetzung und Kommunikation nach innen und nach außen in die Zivilgesellschaft.
5. Anonymes Hinweisgebersystem
Das webbasierte Anonyme Hinweisgebersystem (AHS) wurde bislang ausschließlich im Bereich der Korruptionsbekämpfung eingesetzt. Es könnte für die Aufnahme von internen Hinweisen zu extremistischen Tendenzen innerhalb der Polizei Berlin ausgeweitet und außerdem als Beratungssystem etabliert werden. Mithilfe des Systems ist es möglich, mit dem Ratsuchenden bzw. Hinweisgeber unter Wahrung der Anonymität in einen Dialog einzutreten.
6. Lagebericht
Die aus einer Erweiterung der statistischen Erfassung von Straf- und Disziplinarverfahren, der Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung, Nutzung des Anonymen Hinweisgebersystems und Arbeit des oder der Extremismusbeauftragten gewonnenen Erkenntnisse werden zum Zwecke der internen Auswertung der Behördenleitung und zur Ausübung der Fachaufsicht regelmäßig der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wiederkehrend als Lagebericht vorgelegt.
7. Fach- und dienstaufsichtliches Monitoring
Mit einer frühzeitigen und niedrigschwelligen Meldeverpflichtung von Vorfällen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen wird das dienstaufsichtliche Monitoring durch die Behördenleitung sowie das fachaufsichtliche Monitoring durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weiter gestärkt.
8. Supervision
Insbesondere für Führungskräfte in besonders belasteten Einsatzräumen soll zukünftig das bereits bestehende Angebot einer Supervision deutlich ausgebaut und standardisiert angeboten werden. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, mit eigenen, aber auch negativen Erfahrungen der unterstellten Dienstkräfte professionell und empathisch umzugehen.
9. Stärkung der Bereitschaft zur Umfeldveränderung
Wiederkehrende, belastende Arbeits- oder Einsatzsituationen bzw. die dauerhafte Verwendung in hoch belasteten Einsatzgebieten können zu einer negativen Prägung der Dienstkräfte beitragen. Ein Wechsel des Umfeldes ist geeignet, um in Einzelfällen rechtzeitig einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken. Zukünftig soll daher stärker die Bereitschaft unter den Dienstkräften zur Umfeldveränderung gefördert werden, um einer dauerhaft negativen Prägung vorzubeugen.
10. Aus- und Fortbildung
Unter Einbeziehung der/des Extremismusbeauftragten wird in der Aus- und Fortbildung ein stärkerer Fokus auf die Vermittlung der Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelegt sowie die Wahrnehmung und der Umgang mit Indikatoren für Extremismus und Radikalisierung geschult.
11. Berliner Polizei Monitor – Studie zu Einstellungsmustern und Wertvorstellungen unter Mitarbeitenden der Polizei Berlin
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird eine wissenschaftliche Studie in Auftrag geben, die Einstellungsmuster und Wertvorstellungen unter den Mitarbeitenden der Polizei Berlin untersucht. Zusätzlich sollte im Rahmen der Studie untersucht werden, ob und wenn ja: welche Aufgabenfelder und Einsatzgebiete besonders anfällig sind für die Entwicklung extremistischer Tendenzen.
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