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Berlins Innensenator weist Äußerungen des brandenburgischen Innenministers zum Landesantidiskriminierungsgesetz zurück
Berlins Innensenator Andreas Geisel weist die Behauptung von Brandenburgs Innenminister Stübgen zurück, der erneut öffentlich behauptete, das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz enthalte eine Beweislastumkehr für Polizistinnen und Polizisten.
Dazu sagte Innensenator Andreas Geisel: „Ich bin überrascht über diese fachlich falsche Äußerung des brandenburgischen Innenministers, weil ich auf der Innenministerkonferenz klar und deutlich die Rechtslage dargestellt habe. Es gibt im LADG keine Beweislastumkehr. Ich habe klar gesagt, dass dieses Gesetz nur in Berlin gilt, so wie das bei Landesgesetzen üblich ist. Das Land Berlin haftet auch im Falle einer vor Gericht nachgewiesenen Diskriminierung in Berlin durch auswärtige Polizisten und Polizistinnen – nicht das Entsendeland oder die einzelne Dienstkraft. Es entspricht im Übrigen guter föderaler Gepflogenheit, nicht die Gesetze eines anderen Bundeslandes öffentlich zu beurteilen. Das gebietet allein schon der Respekt vor den frei gewählten Parlamenten der Bundesländer. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das LADG mit großer Mehrheit beschlossen.“
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