Stellungnahme der Innenverwaltung zur Pressemitteilung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg v. 15.10.2020

Pressemitteilung vom 16.10.2020

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 15.10.2020 eine Pressemitteilung Nr. 207 (https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1004547.php) veröffentlicht, in der Aussagen zu bezirksaufsichtlichen Prüfungsergebnissen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport enthalten waren. Diese Pressemitteilung des Bezirksamtes war insofern unvollständig, als die Bezirksaufsicht nicht festgestellt hat, dass eine Akteneinsicht im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Sachverhalten insgesamt ausreichend sichergestellt wurde. Vielmehr wurde Herrn Bezirksstadtrat Florian Schmidt mit Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 29. Juli 2020 mitgeteilt, dass das Akteneinsichtsrecht der Bezirksverordneten zumindest zum Teil beeinträchtigt wurde. So wurde auf teilweise Mängel in der Aktenführung und eine teilweise nicht rechtzeitige Begründung für die Versagung der Akteneinsicht hingewiesen, was grundsätzlich dazu geeignet war, die Transparenz des Verwaltungshandelns in Frage zu stellen.
Richtig ist, dass die Bezirksaufsicht im Ergebnis auf bezirksaufsichtliche Maßnahmen verzichtet hatte. Diese Entscheidung beruhte unter anderem auf dem Umstand, dass die Akteneinsicht nachträglich vollumfänglich gewährt wurde und dass den Bezirksverordneten individuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine (teilweise) verweigerte Akteneinsicht zustehen.