Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG), das Verbot der Demonstration am 9. November aufzuheben, sagte Innensenator Andreas Geisel: „Ich bedauere, dass das Gericht nicht unserer Auffassung gefolgt ist. Selbstverständlich akzeptiere ich die Entscheidung, bleibe aber bei meiner Position, dass hier unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit Rechtsextremisten den 80. Jahrestag der Novemberpogrome missbrauchen wollen.
Das OVG folgte nicht unserer Auffassung, dass eine Demonstration am 9. November mit Teilnehmern aus dem rechtsextremistischen Spektrum eine „Provokation“ darstelle und das „sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtige“. Ich sehe das aber weiterhin so. Und weite Teile der Zivilgesellschaft vom Zentralrat der Juden über die Kirchen bis hin zu den Gewerkschaften sehen das auch so.
Die Provokation, die von dieser Demonstration ausgehen soll, ist glasklar: An einem der sensibelsten Gedenktage der deutschen Geschichte marschieren Rechtsextremisten durch die Hauptstadt. Ich bin auch nach der Gerichtsentscheidung überzeugt davon, dass wir das nicht zulassen sollten an einem Tag, an dem die Welt auf Berlin schaut. Weil wir an diesem Tag neben Mauerfall und Novemberrevolution eben auch – und in diesem Jahr sehr bewusst – an den Tag erinnern, der für mich einen Zivilisationsbruch in der deutschen Geschichte markiert.
Die Entscheidung des OVG gilt. Sie ist aber kein Freifahrtschein für Rechtsextremisten. Wenn der Rechtstaat einem nicht Recht gibt, muss man das akzeptieren. Das bedeutet aber nicht, dass ich nicht weiter für meine Überzeugung eintrete. Ich versuche das zu tun, was alle überzeugten Demokraten tun müssen: Den rechten Spuk mit den Mitteln zu bekämpfen, die einem zur Verfügung stehen. Daran werde ich auch in Zukunft festhalten.“
Innensenator Andreas Geisel zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Demo-Verbot
Pressemitteilung vom 09.11.2018
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