Erfreuliches Fazit: Fast 70 % der Ersuchen der Härtefallkommission führten im Jahr 2017 nach Entscheidung von Senator Andreas Geisel zu einer Aufenthaltserlaubnis
Im Jahr 2017 wurden von den Mitgliedern 366 Fälle neu angemeldet, die insgesamt 738 Personen betreffen. Beraten wurden in diesem Zeitraum in 15 Sitzungen 272 Fälle, die allerdings teilweise auch bereits im Jahr 2016 angemeldet worden waren. In 262 Fällen richtete die Härtefallkommission ein Ersuchen an den Innensenator, von denen der Innensenator knapp 70 % der Ersuchen aufgegriffen hat und die Ausländerbehörde anschließend einen Aufenthaltstitel erteilte. Rund zwei Drittel der im Jahr 2017 angemeldeten Fälle betreffen Familien. Die fünf Hauptherkunftsländer sind Albanien, Kosovo, Serbien, Bosnien und Herzegowina und die Russische Föderation gewesen.
Innensenator Andreas Geisel dankte der Härtefallkommission für ihre geleistete Arbeit. „Die Mitglieder der Berliner Härtefallkommission nehmen eine wichtige Aufgabe im Gemeinwesen wahr und tragen dazu bei, immer dort, wo das geltende Aufenthaltsrecht an seine Grenzen stößt, eine Aufenthaltsperspektive aufzuzeigen“, erklärte Geisel. „Wichtig ist mir, dass neben dringenden humanitären oder persönlichen Gründen auch grundsätzlich eine gelungene Integration gegeben sein muss oder zumindest eine solche absehbar ist. Dazu gehört z. B. neben angemessenen Deutschkenntnissen auch die wirtschaftliche Integration, ggf. nach Maßgabe des Gesundheitszustandes der Betroffenen“, betonte der Innensenator.
Mit § 23a des Aufenthaltsgesetzes hatte der Bundesgesetzgeber vor über zehn Jahren die Möglichkeit geschaffen, außerhalb der gesetzlich geregelten Erteilungsvoraussetzungen bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Innensenator ein Härtefallersuchen der Härtefallkommission aufgreift. In Berlin besteht die Härtefallkommission aus sieben Mitgliedern, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin, der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung, der römisch-katholischen Kirche, der evangelischen Kirche, der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats Berlin und des Migrationsrats Berlin-Brandenburg e.V. zusammensetzt.
Weitere Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/auslaenderrecht/haertefallkommission/artikel.25538.php