Die Integrationsbeauftragte fordert zusätzliche Aufnahme und Bleibeperspektiven für afghanische Geflüchtete

Pressemitteilung vom 19.08.2021

Die Beauftragte des Senats für Integration und Migration teilt mit:

Die Beauftragte des Senats für Integration und Migration Katarina Niewiedzial ist erschüttert über die jüngsten Entwicklungen in Afghanistan und fordert die zusätzliche humanitäre Aufnahme afghanischer Schutzsuchender sowie die Verbesserung der Lebenssituation von Afghaninnen und Afghanen mit einer Duldung in Berlin und Deutschland.

Katarina Niewiedzial, Beauftragte für Integration und Migration: „Meine Gedanken sind bei den Afghaninnen und Afghanen, die vor Ort um ihr Leben und ihre Freiheiten fürchten müssen. Wir in Berlin können und sollten für diese Menschen unseren Beitrag leisten mittels einer zusätzlichen Aufnahme von afghanischen Schutzsuchenden. Ich denke auch an zahlreiche Deutsche mit afghanischer Migrationsgeschichte sowie die Afghaninnen und Afghanen hier in Deutschland, die sich um Angehörige und Freunde sorgen. Für die, die mit einer Duldung bei uns leben, können wir Sicherheit schaffen, indem wir ihnen eine rechtlich abgesicherte Bleibeperspektive bieten. Ich erwarte schnelle und konkrete Handlungen auf Bundes- und Landesebene.“

Zu den Kernvorschlägen und Forderungen gehören folgende Punkte:

Aufnahme von Ortskräften erweitern
Die Integrationsbeauftragte unterstützt die Forderungen nach humanitären Aufnahmeprogrammen für afghanische Ortskräfte. Diese Aufnahme sollte um Mitarbeitende deutscher Medienhäuser, von Nichtregierungsorganisationen, von Bildungs-, Frauen- sowie Demokratieprojekten erweitert werden. Des Weiteren sollte die Einreise für nicht-minderjährige Kinder und weitere Verwandte der Ortskräfte ermöglicht werden, anders als es die bisherige Regelung vorsieht. Ortskräfte und die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich zudem an deutsche Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten wenden und dort ihre Visa erhalten können, wenn ihnen die Flucht ins Nachbarland gelingt.

Humanitäre Bundes- und Landesaufnahmeprogramme einrichten und ausweiten
Der Bund sollte humanitäre Aufnahmeprogramme für afghanische Schutzbedürftige einrichten, wie sie 2013 bis 2014 für syrische Geflüchtete erfolgreich durchgeführt wurden. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind für seine zentrale Koordinierungsfunktion bei Resettlement und humanitären Aufnahmeverfahren die nötigen personellen Ressourcen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Die seit 2013 bestehende Berliner Landesaufnahmeregelung, die es Verwandten syrischer und irakischer Familienangehöriger in Berlin ermöglicht, diese durch Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung nach Berlin zu holen, sollte auf afghanische Staatsangehörige erweitert werden. Die Aufnahme sollte dabei nicht mehr an den Zuzug zu Familienangehörigen gebunden sein. Sie sollte vielmehr für Personen erweitert werden, die enge persönliche oder berufliche Kontakte zu den Aufzunehmenden nachweisen können und bereit sind, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Erleichterung des Familiennachzugs
Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sollten personell aufgestockt werden, um laufende Verfahren schnell bearbeiten zu können und den zu erwartenden Anstieg an Anträgen auf Familiennachzug sowie an Visa zeitnah zu bewältigen. Bewilligungen von Anträgen auf Familiennachzug dürfen nicht daran scheitern, dass z.B. Sprachanforderungen nicht erfüllt werden. Rechtliche Spielräume beim Familiennachzug aus humanitären Gründen zu stammberechtigten Personen mit einem nur im Ausnahmefall zum Familiennachzug berechtigenden Aufenthaltstitel sind jetzt unbedingt zu nutzen.

Bleibeperspektive für Afghaninnen und Afghanen
Die Integrationsbeauftragte begrüßt die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan. Die in Berlin geduldeten Afghaninnen und Afghanen, für die kein anderes Bleiberecht in Betracht kommt, sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erhalten, da ihre Ausreise unmöglich ist und mit einer Änderung der Lage in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann. Vor allem aber sollte das BMI eine priorisierte und beschleunigte Prüfung von Asylfolgeanträgen von Afghaninnen und Afghanen durch das BAMF anweisen, da sich die Verhältnisse in Afghanistan nun erheblich geändert haben. Über eine Schutzgewährung im Asylfolgeverfahren kann wiederum der Familiennachzug für weitere Menschen eröffnet werden.

Nach 20 Jahren militärischen Auslandseinsatzes in Afghanistan trägt auch die Bundesrepublik eine Mitverantwortung für die Lage in Afghanistan und muss Schutzbedürftigen Unterstützung bieten. Die Beauftragte für Integration und Migration wird sich im Rahmen des Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ für zusätzliche Aufnahmemöglichkeiten in den dafür bereiten Kommunen einsetzen und die Planungen in Berlin aktiv begleiten. „Wir in Berlin und insbesondere in Politik und Verwaltung müssen unsere Unterstützungsprogramme für Geflüchtete nutzen, um den Schutzbedürftigen das Ankommen zu ermöglichen“, so Katarina Niewiedzial.

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