Gemeinsame Erklärung zum Homeoffice

Pressemitteilung vom 15.01.2021

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Zum gestrigen Homeoffice-Gespräch mit Vertreter*innen von Wirtschaft und Gewerkschaften erklären Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, und Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales:

Unsere Senatsverwaltungen und die Vertreter*innen von Unternehmen und Gewerkschaften waren in einen konstruktiven Diskurs zu Fragen des Homeoffice. Die Unternehmen, Betriebe und ihre Beschäftigten leisten bereits einen großen Beitrag zur Eindämmung der Infektionszahlen. Viele Unternehmen sind auf Grund der Corona-Verordnung derzeit leider gar nicht tätig. Andere bieten bereits heute ihren Beschäftigten flexible Lösungen an. Weitere betreiben enormen Aufwand um durch Hygiene- und Schutzmaßnahmen sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

Wir haben Einigkeit darüber erzielt, dass die Covid-19-Pandemie unsere Gesellschaft weiterhin vor große Herausforderungen stellt, die sich durch die Verbreitung der Mutation B 1.1.7 noch verschärfen. Der Schutz von Gesundheit und Leben verpflichtet uns, die Zahl der Kontakte und die Fahrten hin und weg vom Arbeitsplatz weiter zu reduzieren. Unternehmen und Beschäftigte sind aufgerufen, im jeweiligen Verantwortungsgebiet die Reduzierung von Kontakten zur Vermeidung von Ansteckungen weiter voranzubringen. Dazu gehört, den Angestellten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu bieten. Weitere Anstrengungen sind nötig, bis eine höhere Impfquote, wärmeres Klima und eine wieder mögliche Kontaktnachverfolgung eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus eindämmen.

Wir empfehlen unseren Verwaltungen und erwarten von den Sozialpartnern weitere Anstrengungen zur Ausweitung von Homeoffice und zur Arbeitsplatzsicherheit. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Anwesenheitsquote wo immer möglich gegenüber der im normalen Betrieb üblichen Anwesenheit weiter spürbar zu reduzieren. Dazu soll Homeoffice immer dort zur Regel werden, wo dies auf Grund der Art der Tätigkeit möglich ist. Dies gilt insbesondere für Büroarbeit. Die Arbeit in Großraumbüros sollte weitgehend vermieden und die Anzahl der Mitarbeiter*innen vor Ort reduziert werden. Ausnahmen müssen möglich sein, wo sie zur Aufrechterhaltung der wesentlichen Bereiche der Grundversorgung dienen. Wo trotzdem Arbeiten vor Ort notwendig sind, sollen die die Hygiene- und Schutzmaßnahmen verstärkt werden.

Die Sozialpartner sind aufgerufen, gemeinsam Lösungen zu finden. Von politischer Seite setzen wir uns für Regelungen auf Bundesebene ein, um den Arbeitsschutz auch im Homeoffice zu stärken.