Keine Sonntagsöffnung in Berlin am 8. November 2020

Pressemitteilung vom 21.10.2020

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Am Sonntag, dem 8. November 2020, wird es in Berlin keinen verkaufsoffenen Sonntag geben. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. September 2020 (VG 4 L 350/20) dürfen Verkaufsstellen im Land Berlin an diesem Sonntag nicht öffnen. Das Sonntagsöffnungsverbot galt auch bereits für den 4. Oktober 2020.

Eine berlinweite Sonntagsöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG am 4. Oktober 2020 und 8. November 2020, die in der Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 26. August 2020 festgelegt und im Amtsblatt für Berlin Nr. 37 vom 4. September 2020 veröffentlicht worden ist, ist damit unzulässig. Der Beschluss ist unanfechtbar und damit bindend.

Der Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin ist unter folgenden Link veröffentlicht: www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.994346.php