Information zur Eindämmungsmaßnahmenverordnung und zum Bußgeldkatalog – was per Senatsbeschluss vom 09.06.2020 geändert wurde

Pressemitteilung vom 10.06.2020

  • Aufhebung der „Sperrstunde“ 23:00 Uhr für Gaststätten und Spielhallen in der Eindämmungsmaßnahmenverordnung
  • Festsetzung eines Bußgeldrahmens im Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die „Maskenpflicht“ in Gaststätten und Dienstleistungsbetrieben der Köperpflege für das Personal
  • Festsetzung eines Bußgeldrahmens im Bußgeldkatalog für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
  • Aufhebung des Bußgeldrahmens im Bußgeldkatalog für die Erbringung sexueller Dienstleistungen

Weitere Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
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