Beschluss „Runder Tisch Geburtshilfe“ vom 01.02.2018
Stationäre und ambulante Versorgung in den Berliner Krankenhäusern

Bild: Monkey Business / Fotolia.com
Manche Erkrankungen erfordern eine aufwändige Behandlung, eine dauerhafte Beobachtung oder pflegerische Betreuung. Solche Leistungen können teilweise nur in Krankenhäusern erbracht werden, die über entsprechendes Fachpersonal, die erforderlichen Räumlichkeiten und medizinisch-technischen Geräte verfügen. Die Behandlung im Krankenhaus erfolgt normalerweise stationär. Unter bestimmten Bedingungen sind Krankenhäuser aber berechtigt, auch ambulante Versorgungsleistungen anzubieten, z. B. bei der Behandlung seltener Krebsarten.
-
Berliner Aktionsprogramm für eine sichere und gute Geburt
PDF-Dokument (60.9 kB)
Dokument: SenGPG -
Entwicklung und aktuelle Situation in der Geburtshilfe
PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: 15.09.2017
Dokument: SenGPG
-
Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b Abs. 2 (alt) SGB V - Zugelassene Krankenhäuser in Berlin
PDF-Dokument (40.1 kB) - Stand: 24.04.2013
Dokument: SenGes
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Abteilung Gesundheit
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-3102