Qualitätssicherung der Krankenhäuser

Puzzleteile mit der Aufschrift "Qualität"

Die in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommenen Krankenhäuser sind gemäß § 135 a Abs. 1 SGB V zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer erbrachten Leistungen verpflichtet. Laut Gesetz müssen die Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern sind auf Behandlung, Versorgungsabläufe und Behandlungsergebnisse anzuwenden und so zu gestalten, dass vergleichende Prüfungen möglich sind (§ 137 SGB V).

Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Regelmäßige Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2005 sind die Krankenhäuser im genannten gesetzlichen Rahmen verpflichtet, regelmäßig einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen, in dem der Stand der Qualitätssicherung dargestellt wird sowie Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses ausgewiesen werden. Die Qualitätsberichte sollen im Sinne des Verbraucherschutzes nicht zuletzt den Patienten zugutekommen, indem sie durch transparente Information die Chance bieten, aktiv an Behandlungsentscheidungen mitzuwirken.

Diagnosegruppenbasiertes Entgeltsystem
Mit der Einführung des auf Diagnosegruppen (DRG) basierten Entgeltsystems gewinnt die Qualitätssicherung im Krankenhaus weiter an Bedeutung. Die DRG sollen einerseits den Krankenhäusern einen Anreiz bieten, auf überflüssige Leistungen zu verzichten, andererseits sollen den Patienten nicht aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Leistungen vorenthalten oder sie zu früh entlassen werden. Eine effiziente Qualitätssicherung hilft, dieser Gefahr zu begegnen.

Organisation und Management
Doch nicht nur die rein fachliche Komponente der Leistung ist entscheidend für die Qualität der stationären medizinischen Versorgung. Immer wichtiger werden der Einfluss organisatorischer Faktoren und damit verbundene Managementfähigkeiten.