Aufgabe des KJGD ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern, um allgemeine und individuelle Gesundheitsgefährdungen zu erkennen, zu mildern oder zu beseitigen. Unterschieden wird dabei zwischen:
Primärer Prävention
Ziel der primären Prävention ist es, mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen zu vermeiden und Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Das Anliegen, die Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen zu erhalten, soll durch die Gesundheitserziehung, das Impfwesen sowie Aufklärungs- und Beratungsangebote für Schüler, Eltern, pädagogische Fachkräfte und gegebenenfalls weitere Bezugspersonen erreicht werden. Einmal jährlich führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in den Berliner Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen altersspezifische Reihenuntersuchungen durch, soweit die sorgeberechtigten Eltern ihre schriftliche Einwilligung dazu erklärt haben.
Sekundärer Prävention
Die sekundäre Prävention beinhaltet die Früherkennung von Gesundheitsschäden – also die Entdeckung der Krankheit, wenn Eltern bei ihrem Kind noch keine Symptome oder Anzeichen einer Störung wahrnehmen – und die daraus folgenden Therapieempfehlungen.
Tertiärer Prävention
Im Rahmen der tertiären Prävention bietet der KJGD bei Entwicklungsverzögerungen bzw. Behinderungen verschiedene Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XII ff.) an, die sowohl im KJGD selbst oder auf dessen Vermittlung von anderen Einrichtungen erbracht werden.