Kernstück des Kinderschutzgesetzes ist die Einrichtung eines verbindlichen Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens für die Früherkennungsuntersuchungen der Stufen U4 bis U9. Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die Teilnahme aller Kinder an diesen Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen und damit Möglichkeiten für eventuell notwendige Hilfen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst oder die Kinder- und Jugendhilfe zu eröffnen. Zu diesem Zweck wurde bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin eine Zentrale Stelle eingerichtet, die für die Durchführung des Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens zuständig ist. Berliner Eltern, die es versäumen, ihr Kind im empfohlenen Zeitraum zu den Früherkennungsuntersuchungen der Stufen U4 bis U9 bei einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin vorzustellen, werden künftig durch die Zentrale Stelle daran erinnert (Einladung).
Wird die Früherkennungsuntersuchung trotz Einladung nicht in Anspruch genommen, werden die Eltern des Kindes nach vorheriger Ankündigung von Fachkräften des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes aufgesucht, um ihnen in einem persönlichen Gespräch die Bedeutung der Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind zu erläutern. Den Eltern wird Beratung und Unterstützung angeboten.
Das verbindliche Einladungswesen und Rückmeldeverfahren ist eingebunden in das Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz, dessen Qualifizierung Bestandteil des neuen Kinderschutzgesetzes ist.