Runder Tisch zur gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in besonderen Notlagen

Bunte Spielkegel formen einen Kreis

Der Runde Tisch zur gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in besonderen Notlagen wurde 2010 auf Initiative der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung eingerichtet. Der Runde Tisch diskutiert strategisch-politische Fragestellungen zur medizinischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsstatus. Seine Mitglieder suchen aber auch nach praxisorientierten Problemlösungen, die sich kurzfristig umsetzen lassen.

Organisationsstruktur des Runden Tisches

Der Runde Tisch zur gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in besonderen Notlagen wird paritätisch durch die Staatssekretärin bzw. den Staatssekretär für Gesundheit und Mitglieder des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe geleitet. Da zunehmend Fragen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus den Ländern der EU-Erweiterungen von 2004 und 2007 in den Fokus der Diskussion gelangt sind, hat der Runde Tisch 2012 eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe zur gesundheitlichen Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern eingerichtet. Der Runde Tisch trifft sich mehrmals im Jahr, zu anderen Fragestellungen bilden sich zeitlich begrenzte Arbeitsgruppen, die zwischen den Sitzungen tagen und ihre Ergebnisse in das Plenum einbringen.

Mitglieder des Runden Tisches

Zwischenbilanz im Jahr 2011

Zum Ende der 16. Wahlperiode haben die Mitglieder des Runden Tisches eine Zwischenbilanz ihrer Arbeit gezogen. Diese Zwischenbilanz mit einer Übersicht über die bisherigen Arbeitsergebnisse und zukünftige Themenschwerpunkte liegt als PDF-Datei vor.

  • Zwischenbilanz Runder Tisch zur gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten

    PDF-Dokument (155.8 kB) - Stand: 08/2011

Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches

Die Mitglieder des Runden Tisches haben sich in ihren Sitzungen über die folgenden Ergebnisse verständigt:

Duldung von Schwangeren ohne Aufenthaltsstatus

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in enger Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Runden Tisches zu diesem Thema einen Vorschlag zum Verfahrensablauf erarbeitet. Das Anschreiben der Senatsverwaltung liegt als PDF-Datei unter Dokumente und Links vor.

Umsetzung des § 25 SGB XII (sog. Nothelferparagraph)

Wenn in einem medizinischen Notfall keine Möglichkeit bestand, vorab einen Träger der Sozialhilfe wegen einer Kostenübernahmeerklärung aufzusuchen, kann das behandelnde Krankenhaus die Erstattung der Kosten nach § 25 SGB XII beantragen. Der Runde Tisch begleitete kritisch die Verhandlungen zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der BKG und den Sozialämtern der Bezirke zur Ausgestaltung dieser gesetzlichen Regelung. Inzwischen gibt es ein unter den Beteiligten abgestimmtes Verfahren.

Identitätsfeststellung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus

Die Ärztekammer Berlin hat zu diesem Thema einen Grundsatzartikel veröffentlicht, den die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung allen Berliner Krankenhäusern zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet hat.