Wenn ein Mensch stirbt, müssen vor der Bestattung einige Formalitäten erledigt werden. So muss z. B. eine ärztliche Leichenschau durchgeführt werden, der Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt und für die Bestattung ein Bestattungsschein beantragt werden. Manchmal ist auch ein Leichenpass erforderlich. Zudem muss über Art und Ort der Bestattung entschieden werden. Diese Seite bietet eine Übersicht über die geltenden Vorschriften und die zuständigen Behörden.
Leichen- und Bestattungswesen

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Ausführungsvorschriften über ordnungsbehördliche Bestattungen nach § 16 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes (AV-Ord-Bestattung)
PDF-Dokument (43.4 kB)
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Schaubild zur Handhabung der einzelnen Blätter des Leichenschauscheins
PDF-Dokument (293.6 kB) - Stand: 01/2016
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Informationen für den Arzt/die Ärztin
PDF-Dokument (109.4 kB) - Stand: 01/2016
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Gesundheit
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