Nutzen Sie einen Sonnenschutz wie Vorhänge oder (Außen-)Jalousien, falls diese vorhanden sind.
Schalten Sie unnötige Wärmequellen, wie elektrische Geräte aus, wenn Sie diese nicht nutzen.
Achten Sie auf Ihren Flüssigkeitshaushalt und trinken Sie ausreichend.
Passen Sie Ihre Kleidung an und nutzen Sie luftige und nicht zu enge Kleidung.
Achten Sie auf Körpersignale wie Durstgefühl bzw. weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Passen Sie Ihre Ernährung an. Essen Sie vorrangig leichte Kost.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 Raumtemperatur regelt unter anderem die Maßnahmen bei Hitzebelastungen im Büro. So sind beispielhafte Maßnahmen dargestellt, die vom Arbeitgeber ergriffen werden müssen, wenn im Büro über 26°C gemessen werden. Ein Recht auf „Hitzefrei“ oder klimatisierte Räume ergibt sich laut Aussagen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) daraus nicht.