Infektionsschutz

Mediziner verabreicht Spritze an einem Arm

Ziel des Infektionsschutzes ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Arbeitsschwerpunkte der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung in diesem Bereich sind die Überwachung der nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Erkrankungen (Infektionsepidemiologie), die Koordinierung bei bezirksübergreifenden Krankheitsausbrüchen sowie die Rahmenplanungen zur Bewältigung außergewöhnlicher Gefahrenlagen wie z. B. eine Influenza-Pandemie oder ein bioterroristisches Ereignis.

Die Senatsverwaltung veröffentlicht außerdem die “Öffentliche(n) Empfehlungen des Landes Berlin für Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe”. Diese Empfehlungen greifen die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) auf und dienen der Absicherung geimpfter Personen im Falle von unerwünschten Impfreaktionen. Die Senatsverwaltung erteilt darüber hinaus die Zulassungen für Gelbfieberimpfstellen und bearbeitet die ministeriellen Angelegenheiten der Schädlingsbekämpfung.

Coronavirus COVID-19 Grafik

Corona-Prävention in Berlin

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Corona-Hotline, einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie den Pandemieplan des Landes. Weitere Informationen

Links zum Thema Masern

Links zum Thema Infektionsschutz

  • Seuchenalarmplan für das Land Berlin (Originalfassung - nicht barrierefrei)

    Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten mit besonderer Ausbreitungsgefahr im Land Berlin (Seuchenalarmplan) vom 11.12.2022

    PDF-Dokument (38.0 kB) - Stand: 11.12.2022

  • Seuchenalarmplan für das Land Berlin (Alternative: barrierefreie Fassung)

    Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten mit besonderer Ausbreitungsgefahr im Land Berlin (Seuchenalarmplan) vom 11.12.2022

    PDF-Dokument (40.4 kB) - Stand: 11.12.2022

Impfen

  • Nationaler Impfplan

    Impfwesen in Deutschland – Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf

    PDF-Dokument (714.7 kB) - Stand: 01.01.2012

  • BEMREP - BErliner Masern-Röteln-EliminationsPlan

    PDF-Dokument (874.0 kB) - Stand: 2017

  • Berliner Impfempfehlung

    Rundschreiben über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

    PDF-Dokument (34.0 kB) - Stand: 29.06.22

Berliner Impfbeirat

Der Berliner Impfbeirat wurde am 10.11.2010 ins Leben gerufen. Ziel des Beirats ist es, durch die Vernetzung aller mit dem Impfen befassten Akteure in Berlin Impfhindernisse zu analysieren und abzubauen, damit eine möglichst hohe Durchimpfung der Berliner Bevölkerung gemäß STIKO-Empfehlung erreicht wird. Aktuell stehen Bemühungen zur Eliminierung von Masern im Mittelpunkt der Arbeit des Impfbeirats.

Alle Impfbeiratsmitglieder haben eine Selbstauskunft abgegeben, mit der sie ihre Unabhängigkeit von Impfstoffherstellern schriftlich bestätigen. Eine Liste der Beiratsmitglieder und die Geschäftsordnung des Beirats liegen als PDF-Dateien vor.

  • Mitgliederliste des Berliner Impfbeirats

    PDF-Dokument (198.3 kB) - Stand: 12.04.2013

  • Geschäftsordnung des Berliner Impfbeirats

    PDF-Dokument (26.4 kB) - Stand: 30.11.2010

Impfbuch und Spritze

Gelbfieber: Infos und Impfstellen in Berlin

Gelbfieber ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich in den tropischen Gebieten Afrikas und Südamerikas auftritt. Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation erkranken jährlich rund 200.000 Menschen daran, von denen 30.000 sterben. Reisende können sich durch eine Impfung gegen die Erkrankung schützen. Die Impfungen werden in speziellen Gelbfieberimpfstellen angeboten und sind kostenpflichtig.
  • Kriterien für die Zulassung einer Gelbfieberimpfstelle im Land Berlin

    PDF-Dokument (19.1 kB)

  • Verpflichtungserklärung für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Berlin

    PDF-Dokument (15.6 kB)

Meldepflichtige Krankheiten

In § 6 und § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist festgeschrieben, welche Krankheiten und Krankheitserreger meldepflichtig sind. Seit 1998 besteht darüber hinaus in Berlin eine erweiterte Meldepflicht, nach der Ärztinnen und Ärzte Fälle von Borreliose an die Gesundheitsämter melden müssen.

Schädlingsbekämpfung

  • Verordnung Schädlingsbekämpfung - Stand 2011

    Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV)

    PDF-Dokument (39.7 kB) - Stand: 16. August 2011

Ein- und Ausfuhr von Krankheitserregern

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Ein- und Ausfuhr, die Aufbewahrung und das Arbeiten mit Krankheitserregern erlaubnispflichtig. In Berlin erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt eine personengebundene Erlaubnis gemäß § 44 IfSG, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine weitergehende gesonderte Antragspflicht zu jedem einzelnen Erreger, mit dem der Erlaubnisinhaber zu tun hat, besteht grundsätzlich nicht.