Nach § 2 der Musterberufsordnung sind Zahnärzte dazu verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und ihre Kenntnisse dem jeweiligen Stand der Wissenschaft anzupassen. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz § 95 d SGB V hat der Gesetzgeber 2004 überdies die Fortbildungspflicht für alle Zahnärzte ein weiters Mal gesetzlich geregelt. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin ist als Körperschaft dazu verpflichtet zu prüfen, ob diese Fortbildungspflicht eingehalten wird. Hierzu hat die KZV Berlin mit professioneller Unterstützung aus dem Wirtschaftsbereich ein umfangreiches Qualitätsmanagement eingerichtet.
Durch die Zahnärztekammer werden die Zahnärzte über wichtige neue Erkenntnisse unterrichtet, dazu werden Rundschreiben und eine monatlich erscheinende Zeitschrift verwendet. Als mehrheitlicher Gesellschafter des Fortbildungsinstitutes Philipp-Pfaff-Institut stellt die Kammer ein umfangreiches Fortbildungsangebot für das gesamte Praxisteam zur Verfügung. Die Zahnärztekammer Berlin unterstützt die Praxisinhaber bei der Einführung individueller Qualitätsmanagementsysteme. Sie betreibt seit vielen Jahren den
BUS-Dienst, der ca. 90% der Praxen betriebsärztlich betreut, sicherheitstechnisch berät und in diesem Zusammenhang auf Elemente der Qualitätssicherung eingeht.