Organisation Berlin

Zwei Ärzte registrieren einen Notfallpatienten im Krankenhaus

Die Organisation der Notfallvorsorge der Krankenhäuser in Berlin ist verbindlich geregelt. Dies gilt für die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, den Einsatzbehörden sowie weiteren Notfallorganisationen ebenso wie für Zuständigkeiten, Abläufe und den Umgang mit Notfallpatienten im Gefahrenfall.

Aufnahmekrankenhäuser in Berlin: Notfallkrankenhäuser und Notfallzentren

Berliner Krankenhäuser, die nach dem Krankenhausplan für die Notfallversorgung vorgesehen sind, werden als Aufnahmekrankenhäuser bezeichnet. Die Aufnahmekrankenhäuser sind in Notfallkrankenhäuser und Notfallzentren gegliedert. Derzeit verfügt Berlin über 38 Aufnahmekrankenhäuser, von denen 32 als Notfallkrankenhäuser und sechs als Notfallzentren eingestuft sind.

Notfallkrankenhäuser

Notfallkrankenhäuser verfügen über eine Notaufnahme, die 24 Stunden am Tag dienstbereit ist. Neben den Fachabteilungen der Inneren Medizin und Chirurgie müssen alle relevanten, nicht bettenführenden Fachabteilungen (Anästhesiologie, Radiologie mit konventioneller Bildgebung und CT, Labordiagnostik und Blutdepot) rund um die Uhr auf Notfallpatienten eingestellt sein. Kliniken, die sich an der Notfallversorgung beteiligen, müssen für die Notaufnahme einen psychiatrischen bzw. psychosomatischen Beratungsdienst für Ärzte vorhalten, wenn die entsprechenden Fachabteilungen nicht vorhanden sind.

Notfallzentren

Die beschriebenen Anforderungen gelten auch für Notfallzentren. Dort werden jedoch aufgrund der höheren Patientenzahlen, dem Schweregrad der Notfälle und der interdisziplinären Kooperationen höhere Anforderungen an die personelle Besetzung, die Stabilität organisatorischer Prozesse und an die Ausfallsicherheit gestellt.

  • Verzeichnis der Aufnahmekrankenhäuser und Notfallkrankenhäuser in Berlin

    PDF-Dokument (108.1 kB) - Stand: 03/2011

  • Karte mit Standorten der Aufnahmekrankenhäuser in Berlin

    PDF-Dokument (778.7 kB) - Stand: 21.11.2011

Meldeverfahren für besondere Gefahrenlagen in den Berliner Krankenhäusern

Nach § 43 der Krankenhausverordnung unterrichten die Krankenhäuser in Berlin die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung bei besonderen Gefahrenlagen, wenn durch externe oder interne Ereignisse der Betriebsablauf so gestört ist, dass die sachgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet erscheint oder nicht mehr durchgeführt werden kann.

Während der Dienstzeit muss die Klinik das zuständige Referat in der Senatsverwaltung informieren. Außerhalb der Dienstzeit informiert das Krankenhaus den Lagedienst der Berliner Feuerwehr oder der Polizei. Diese leiten die Information weiter. Die Information muss ohne Verzögerung nach Einleitung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfolgen.

Aufgaben der Krankenhauseinsatzleitung

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Krankenhausalarmplanung hat ein Organisationsmodell mit einheitlichen Standards für die Alarm- und Einsatzplanung der Berliner Aufnahmekrankenhäuser erarbeitet. Das Organisationsmodell soll der Orientierung dienen, Hinweise auf zu bedenkende Aufgabenfelder geben, und Unterstützung beim Aufbau einer leistungsfähigen Krankenhauseinsatzleitung (KEL) anbieten. Dadurch soll eine einheitliche Basis für gemeinsames und koordiniertes Handeln in allen Berliner Aufnahmekrankenhäusern geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit externen Beteiligten – insbesondere Feuerwehr, Polizei oder Hilfsorganisationen – erleichtert.

Führungskräftekennzeichnung in Berliner Krankenhäusern

Gerade bei Großschadensereignissen – aber auch schon bei Übungen – wird immer wieder beobachtet, dass wichtige und entscheidende Funktions- und Führungskräfte nicht ohne Mühe zu erkennen sind. Dies ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen geht bei Geschehnissen, die eine Zusammenarbeit vieler Beteiligter erfordern, Zeit verloren, um den gewünschten Ansprechpartner zu finden. Zum anderen treten Irritationen auf, wenn gleiche Funktions- und Führungskräfte in unterschiedlichen Einrichtungen unterschiedlich gekennzeichnet werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Krankenhausalarmplanung hat einen Vorschlag zur einheitlichen Kennzeichnung von Funktionsträgern und Führungskräften in den Berliner Krankenhäusern erarbeitet, in dem sich auch die Anregungen anderer Einsatzkräfte (wie z. B. der Berliner Feuerwehr) wiederfinden. Das vorgeschlagene Kennzeichnungssystem wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit nachdrücklich als einheitliches System für alle Berliner Aufnahmekrankenhäuser empfohlen.

Registrierung in Krankenhäusern

Die Registrierung von eingelieferten Notfallpatienten soll in den Aufnahmekrankenhäusern durch Eingabe personenbezogener Daten in das Onlineportal GSL.net erfolgen. GSL.net ist ein bundesweites Verfahren für Großschadenslagen in dem die Daten von Betroffenen aufgenommen werden können. Auf Grundlage der Daten im GSL.net kann die Personenauskunftsstelle (PASt) der Berliner Polizei Auskünfte über betroffene Angehörige und deren Verbleib geben.

Da das Registrierungsverfahren via GSL.net noch für die Berliner Krankenhäuser angepasst wird, erfassen die Aufnahmekrankenhäuser die Daten von Notfallpatienten eines Großschadensereignisses in der Liste “Registrierung für die Polizei” und übermitteln diese in regelmäßigen Abständen (max. Aktualisierungsabstand von jeweils 60 Minuten) direkt per Fax an die PASt oder dem Lagedienst der örtlich zuständigen Polizeidirektion. Die Liste “Registrierung für die Polizei” steht im Katastrophenschutzportal DiDaKat unter Kliniken als Download im Excel-Format den Berliner Krankenhäusern zur Verfügung.

Zur Verbesserung der Identifizierungsmöglichkeiten von Patientinnen/Patienten oder Verstorbenen, deren Identität nicht bzw. nicht zweifelsfrei feststellbar ist, sind für die Polizei die Kleidung, Schmuckstücke und sonstige personenbezogene Gegenstände im Krankenhaus zu sichern.

Versorgung von Schwerbrandverletzten

Die Vermittlung von Schwerbrandverletzten erfolgt in Berlin ausschließlich über die Rettungsleitstelle der Berliner Feuerwehr. Die Leitstelle informiert das anfragende Haus über freie Betten und organisiert den Transport zum Zielort. Auch bei Verlegungen in Zentren für Brandverletzte anderer Länder ordert die Rettungsleitstelle das notwendige Luftfahrzeug und organisiert den Weitertransport zum geeigneten Krankenhaus am Zielflughafen. Zentrum für Schwerbrandverletzte in Berlin ist das Unfallkrankenhaus Berlin.

Grundlagen der Krankenhausalarmplanung in Berlin

Die rechtlichen Grundlagen der Krankenhausalarmplanung sowie weitere verbindliche Richtlinien zur Katastrophenschutzvorsorge im Krankenhaus werden auf der folgenden Seite näher erläutert: