Medizinprodukte sind Gegenstände, die am oder im menschlichen Körper wirken, aber im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht in den Stoffwechsel eingreifen. Gemäß § 3 Medizinproduktegesetz (
MPG) gehören dazu Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Software, die der
- Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
- Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
- Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder
- Empfängnisregelung
beim Menschen dienen. Anders als Arzneimittel wirken sie vor allem physikalisch und physikochemisch am oder im menschlichen Körper. Produkte zur Wundversorgung und zur Empfängnisverhütung, Brillen, Hörhilfen und Kompressionsstrümpfe fallen demnach ebenso in den Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes wie hochkomplexe Geräte in der Chirurgie, zur Beatmung und zur Dialyse, Herzschrittmacher oder künstliche Herzen, Geräte zur Patientenüberwachung, Röntgendiagnostik oder Strahlenmedizin.