Betäubungsmittel

Ampullen, Spritze, Stethoskop und Tabletten liegen auf einem Tisch
Der Oberbegriff ‘Betäubungsmittel’ umfasst Suchtstoffe und -zubereitungen aller Art mit und ohne therapeutischen Nutzen. Zu den therapeutisch eingesetzten Betäubungsmitteln gehören z. B. starke Schmerzmittel. Auch illegale Drogen wie Heroin, Kokain oder Amphetamine gehören zu den Betäubungsmitteln. Welche Stoffe und Zubereitungen genau in Deutschland als Betäubungsmittel gelten, ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt.

Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Die Erteilung von Erlaubnissen zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Details für die Verschreibung, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln regelt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Berliner Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig.

Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung mitgenommen werden. Die Bescheinigung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erhältlich und muss dort beglaubigt werden.

Weitere Informationen zur Bescheinigung und zum Verfahren bei Reisen mit Betäubungsmitteln in andere Staaten (z. B. in die Türkei) bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die notwendigen Formulare stehen dort zum Herunterladen zur Verfügung.