Bei Reisen bis zu 30 Tagen in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung mitgenommen werden. Die Bescheinigung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erhältlich und muss dort beglaubigt werden.
Weitere Informationen zur Bescheinigung und zum Verfahren bei Reisen mit Betäubungsmitteln in andere Staaten (z. B. in die Türkei) bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die notwendigen Formulare stehen dort zum Herunterladen zur Verfügung.