Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Arzneimittel

Was sind Arzneimittel?
- verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung und nur in Apotheken abgegeben werden dürfen
- apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen
- freiverkäuflichen Arzneimitteln, die auch außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen sowie
- Betäubungsmitteln, die nur gegen Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes in Apotheken abgegeben werden dürfen.
Welche Arzneimittel werden von den Krankenkassen bezahlt?
Rabattverträge zwischen Krankenversicherungen und Pharmaunternehmen
Krankenversicherungen können mit Pharmaunternehmen Rabatte für Arzneimittel vereinbaren. Das bedeutet:
- Gibt es einen Rabattvertrag für das verordnete Arzneimittel, darf der Apotheker nur dieses Arzneimittel abgeben.
- Gibt es keinen Rabattvertrag, stehen das verordnete sowie die drei preisgünstigsten Arzneimittel zur Auswahl, sofern Packungsgröße, Wirkstärke und Einsatzgebiet identisch sind. Der Vorteil für die Patientinnen und Patienten: Die Zuzahlung kann sich halbieren oder ganz wegfallen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt “aut idem” (lateinisch “oder das Gleiche”) auf dem Rezept ausschließt. Dieser Zusatz erlaubt es dem Apotheker, dem Patienten anstelle des genannten ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament auszuhändigen. Auf den Rezeptformularen gibt es “aut-idem-Kästchen”, die der Arzt dann durchstreichen muss.