Niedergelassene Ärzte

Eine Ärztin spricht mit einer Patientin

Den Hausarzt und Facharzt in Wohnortnähe, keine langen Wege auch zum Psychotherapeuten: Berlin verfügt über ein dichtes, hochspezialisiertes ambulantes Versorgungsnetz wie kaum eine andere Region. Rund 3.000 Hausärzte, 4.000 Fachärzte und 1.600 psychologische Psychotherapeuten kümmern sich um die Gesundheit der Berliner. Alle niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die gesetzlich Versicherte behandeln, sind in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zusammengeschlossen, die die ambulante medizinische Versorgung in Berlin organisiert.

Die beruflichen Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten sind in der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin festgelegt. Wichtige Grundlagen zu vertragsärztlichen Versorgung werden im Bundesmantelvertrag geregelt.

Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung zur ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte

Auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin gibt es detaillierte Informationen zum Thema ambulante medizinische Versorgung in Berlin.

Zusatzbezeichnungen für niedergelassene Ärzte

Ärztinnen und Ärzte können in zahlreichen Bereichen so genannte Zusatzbezeichungen erwerben, zum Beispiel für
- Naturheilverfahren
- Homöopathie
- Akupunktur
- manuelle Medizin/Chirotherapie
- physikalische Therapie und Balneologie

Für diese sind jeweils durch die Rahmenweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern Standards, zum Teil auch mit Prüfungen festgelegt. Informationen darüber, welche Ärzte bestimmte Zusatzbezeichnungen führen, liefert die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten der Ärztekammer Berlin, der Ärztegesellschaft für Naturheilverfahren Berlin-Brandenburg e. V., des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland und des Netzwerks Ganzheitsmedizin in Berlin.

Qualitätsinformationen

Woran erkennt man eine gute Arztpraxis? – Checkliste für Patientinnen und Patienten

Zu den wichtigsten Beobachtern und Bewertungsinstanzen für die Qualität ärztlicher Versorgung gehören die Patientinnen und Patienten selbst. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin – ein gemeinsames Institut von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung – stellt in der Broschüre ‘Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?’ vor, welche Kriterien eine gute Arztpraxis erfüllen sollte und zeigt, woran man sie erkennen kann.

Kommentar: Neben einer Vielzahl von professionellen Qualitätskonzepten kommt es besonders darauf an, dass auch Patientinnen und Patienten ihre Erwartungen und Erfahrungen benennen.

Qualitätssicherung in der ambulanten medizinischen Versorgung

Für die ärztliche Behandlung von niedergelassenen Ärzten sind vom Gesetzgeber eine Reihe von Vorgaben gemacht worden. Sie verpflichten Ärzte, Praxen und die Dachorganisationen der Ärzte (Kassenärztliche Vereinigungen) zu Qualitätsmaßnahmen. Es sind in der Regel Vorgaben für die interene ‘Verbesserungspolitik’. Bisher gibt es im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung noch keine Vorgaben für eine Veröffentlichung von Daten und Indikatoren zur Ergebnisqualität. Was insbesondere fehlt, sind Informationen die auch die Patientenerfahrungen einbeziehen.

Qualitätsberichte der KV Berlin

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin überprüft die Qualifikationen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, kontrolliert die medizinischen Apparaturen sowie die Qualität der Untersuchungen. In diesen jährlichen Qualitätsberichten finden Patientinnen und Patienten viele Informationen und Daten zur Qualitätssicherung in der ambulanten medizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten.

Kommentar: Die Qualitätsberichte liefern keine Informationen über die Ergebnisse einzelner Prüfungen bei konkreten Praxen. Sie beschreiben die komplexen Qualitätsanforderungen an Ärzte und Praxen und machen deutlich, dass eine Vielzahl von Überprüfungen der Qualifikation und der Einhaltung von Standards stattfinden. Sie machen aber keine Angaben, die für individuelle Wahlentscheidungen hilfreich sein könnten. Die beschriebenen Qualitätsprüfungen finden als Stichproben statt. Es gibt keine Angaben darüber, wer in den letzten Stichprobenprüfungen erfasst wurde.

Qualitätsmanagement: QEP und Co.

Seit Januar 2010 sind alle Arztpraxen verpflichtet, ein Qualitätsmanagement umzusetzen. Damit sollen die Praxisabläufe gut organisiert werden, Standards entwickelt und ihre Einhaltung intern überprüfbar gemacht werden. Dass Qualitätsmanagement stattfinden muss, ist gesetzlich vorgegeben, aber die Verfahren und Methoden nicht. Es gibt vier Konzepte:

- QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®
- KTQ – Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen
- ISO 9001 / 2008 – International Standardization Organisation
- EPA – Qualitätsmanagement in der Arztpraxis

In der Regel wird die Einführung eines Qualitätsmanagements durch eine externe Abschlussprüfung (Zertifizierung) beendet. Der Gesetzgeber schreibt jedoch keine Zertifizierung vor.

Kommentar: Patienten können fragen: Welches Qualitätssicherungssystem wird praktiziert? Hat die Praxis eine Zertifizierung? Informationen für eine Wahlentscheidung im Einzelfall liefern die Informationen nicht. Bei Praxen mit einer Zertifizierung kann man aber sicher sein, dass die Ärztin oder der Arzt bewußt darauf achtet, dass die Versorgung nach Qualitätsgesichtpunkten erfolgt und dass Zeit und Energie in eine optimale Behandlung investiert wird.

Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen – AQUIK

AQUIK ist ein Projekt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mit dem Indikatoren (messbare Fakten und Kennzahlen) entwickelt werden sollen, die den Erfolg medizinischer Behandlung in Arztpraxen beschreiben und vergleichbar machen können. Mit einem definierten und abgestimmten Set valider Qualitätsindikatoren kann der erreichte Grad der Versorgungsqualität nicht nur abgebildet werden, sondern es wird die Möglichkeit eröffnet, Vergütung an Qualitätsindikatoren zu koppeln. Weitere Informationen dazu bieten die Seiten der KBV und in die Pressemitteilung zur qualitätsbezogenen Vergütung durch die Anwendung von AQUIK.

Bisher wurden für 48 Fachbereiche und spezifische Behandlungsfelder Kennzahlen konsentiert. Beispielsweise können Ärzte damit messen, ob Vorgaben aus Behandlungsleitlinen (Erreichung eines definieten Grades an Impflingen) erfüllt werden oder medizinische Parameter erreicht werden (Einstellung auf bestimmte Blutwerte). Im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit wird z. B. zum Thema Dauermedikation danach gefragt, wie hoch der Anteil der Patienten mit vier oder mehr Dauermedikamenten ist, deren Medikation in den letzten 12 Monaten überprüft wurde und in deren Akte dies dokumentiert wurde.

Kommentar: Mit der Einigung auf Indikatoren zur Messung von Behandlungsqualität ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Qualitätsvergleichen über die konkrete medizinische Behandlung gemacht worden. Da diese Daten zunächst nur für einen internen Vergleich gedacht sind und eventuell zur Festlegung von Vergütungen führen, die sich an der Qualität orientieren, ist zwar ein gewaltiger Schritt in Richtung überprüfbares Handeln gemacht worden. Ohne einen öffentlich zugänglichen und für Patienten erreichbaren und verständlichen Vergleich von Ergebnisqualität, ist das Instrument nur indirekt für eine Wahlentscheidung hilfreich.