Podologinnen und Podologen

Ein Podologe behandelt den Fuß einer Patientin

Podologinnen und Podologen sind medizinische Fußpflegerinnen und Fußpfleger. Es handelt sich dabei um einen Gesundheitsfachberuf. Podologinnen und Podologen unterstützen Dermatologinnen und Dermatologen und Orthopädinnen und Orthopäden und wenden unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen an. Sie erkennen pathologische Veränderungen am Fuß, die medizinische Behandlung erfordern. Die Podologin oder der Podologe fungiert als Bindeglied zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten, Orthopädieschuhtechnikerinnen und Orthopädieschuhtechnikern und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Sie nehmen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem ein.

Aufgaben, Methoden und Tätigkeitsfelder der Podologie

Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantworten Podologinnen und Podologen eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Zum klassischen Tätigkeitsfeld von ihnen gehören z. B. die Behandlung von Hühneraugen, Verhornungen, Nagelmissbildungen wie verdickte, eingewachsene und verpilzte Nägel sowie die Nagelspangenbehandlung, die Anfertigung von Orthosen (langlebigen Druckentlastungen), Nagelprothetik (Nagelersatz) und die Versorgung und Pflege des diabetischen Fußes.

Die Behandlungen finden zum überwiegenden Teil in podologischen Praxen oder Krankenhäusern statt, aber auch in Seniorenheimen oder direkt im häuslichen Umfeld der Patientinnen und Patienten.

In bestimmten Fällen übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten (Behandlung des diabetischen Fußsyndroms, Behandlung einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, Behandlung eines neuropathischen Schädigungsbildes als Folge eines Querschnittsyndroms, Anfertigung von Nagelspangen).

Voraussetzungen

  • mindestens mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung
  • eine andere abgeschlossene 10jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
  • eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis)

Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit zwei Jahre und findet in theoretischem und praktischem Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule des Gesundheitswesens sowie für den praktischen Teil in einer geeigneten Einrichtung statt.

Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung können zur weiteren Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen absolviert werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des

Landesamtes für Gesundheit und Soziales.