Der Hebammenberuf umfasst insbesondere die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglingen.
Die Berufsausübung von Hebammen kann sowohl im angestellten Verhältnis in Geburtsabteilungen von Krankenhäusern (Kreißsälen und auf Wochenstationen) als auch freiberuflich (wie z.B. als Beleghebamme in geburtshilflichen Abteilungen in Krankenhäusern, in hebammengeleiteten Einrichtungen (Geburtshäusern) oder in Hebammenpraxen erfolgen.
Hebammen können aber auch beide Formen der Berufsausübung wählen, d.h. dass sie neben ihrer angestellten Tätigkeit in einem Krankenhaus auch freiberuflich tätig sein können, hier überwiegend in der Vor- und Nachsorge (Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung).