Um den zahnärztlichen Beruf ausüben zu können, müssen angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte ein Studium der Zahnmedizin absolvieren.
Das Studium besteht aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil. Im Laufe des Studiums müssen die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, die Zahnärztliche Vorprüfung sowie die Zahnärztliche Prüfung als Staatsexamen bestanden werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung in Berlin kann die Absolventin oder der Absolvent beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), als zuständiger Approbationsbehörde, die Approbation beantragen. Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis unter der Berufsbezeichnung „Zahnärztin“ bzw. „Zahnarzt“ den zahnärztlichen Beruf auszuüben.
Mehr Informationen finden Sie beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales