Um den Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ausüben zu können, muss eine Ausbildung mit psychotherapeutischer Ausrichtung absolviert werden.
Diese Ausbildung umfasst ein dreijähriges Bachelorstudium in einem polyvalenten Studiengang mit Wahl eines klinischen Schwerpunkts oder in einem Studiengang mit rein psychotherapeutischer Ausrichtung, ein zweijähriges Masterstudium mit psychotherapeutischer Ausrichtung, die Staatsprüfung im Anschluss an das Masterstudium sowie eine verfahrensspezifische Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeut.
Nach erfolgreichem Abschluss der Approbationsprüfung in Berlin, kann die Absolventin/der Absolvent beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, als zuständiger Approbationsbehörde, die Approbation beantragen. Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ auszuüben
Mehr Informationen finden Sie beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales