Um den ärztlichen Beruf ausüben zu können müssen Ärztinnen und Ärzte (Human-)Medizin studieren. Das Studium ist anspruchsvoll und es sind drei Staatsprüfungen zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss der ärztlichen Ausbildung in Berlin kann die Absolventin oder der Absolvent beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), als zuständiger Approbationsbehörde, die Approbation beantragen. Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, unter der Berufsbezeichnung „Ärztin“ bzw. „Arzt“ uneingeschränkt Heilkunde ausüben zu dürfen.
Mehr Informationen finden Sie beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales